
Richtiges Hausarztmodell
Hausarztmodell ist nicht gleich Hausarztmodell.
Im richtigen Hausarztmodell – auch «echtes Hausarztmodell» genannt – entscheiden Sie sich aktiv für Ihre Hausarztpraxis.
Dafür erhalten Sie beste Behandlungsqualität, gesicherten Hausarztzugang und viele weitere Vorteile.
Diese Seite beantwortet Ihnen folgende Fragen:
Vier gute Gründe für das richtige Hausarztmodell
Gesicherter Zugang
Der Zugang zur Hausarztpraxis wird immer knapper. Im richtigen Hausarztmodell sichern Sie sich jetzt langfristig Ihren Platz.
Weniger Über- und Fehlbehandlungen
In komplexen Fällen koordiniert Ihre Praxis den Behandlungsprozess. Dies erhöht Ihre Behandlungsqualität und reduziert nachweislich Über- und Fehlbehandlungen.
Hohe Qualitätsstandards
Partnerärzte von mediX besuchen mehr Fortbildungen als üblich und orientieren sich bei der Behandlung an den schweizweit bekannten mediX-Leitlinien. Von diesem Wissensvorsprung profitiert Ihre Behandlung.
Bis zu 20 % Prämienrabatt
Eine koordinierte, hausärztliche Betreuung im richtigen Hausarztmodell hält gesünder und senkt Ihre Kosten. Darum bietet Ihnen Ihre Versicherung im richtigen Hausarztmodell eine bis zu 20 % günstigere Prämie an.
So funktioniert das Hausarztmodell
- Sie wählen Ihre vertraute Hausarztpraxis/Hausärztin als erste Anlaufstelle
- Bei Notfällen sowie Vorsorgeuntersuchungen und Kontrollen in der Frauen- und Augenmedizin bestimmen Sie die erste Anlaufstelle selbst
- Ihre Hausarztpraxis behandelt Sie in den meisten Fällen abschliessend
- Bei Bedarf Koordination mit bewährten Spezialisten (Preffered Providern), Therapeutinnen und Spitälern
Warum lohnt sich ein frühzeitiger Wechsel ins richtige Hausarztmodell?
1/3 der heutigen Hausärztinnen und Hausärzte über 60 Jahre alt. Der bestehende Hausärztemangel wird also in den nächsten Jahren noch stärker zunehmen.
Eine Hausarztpraxis kann nur eine bestimmte Anzahl an Patienten aufnehmen, um die Versorgung innert nützlicher Frist und guter Qualität sicherzustellen.
Sind Sie im richtigen Hausarztmodell versichert, wird Ihnen ein Platz reserviert und somit ist der Zugang zu Ihrer Hausarztpraxis auch in Zukunft sichergestellt. Sichern Sie sich deshalb bereits heute Ihren Platz. In anderen Modellen (Standardmodell, Telmed, u.a.) wird Ihnen die Aufnahme nicht garantiert.
Wie heisst das richtige Hausarztmodell bei meiner Versicherung?
Zur ModellübersichtWechsel ins richtige Hausarztmodell
Fristen für Änderungen per 1.1.2026
Modellwechsel
- Wechselmeldung bis am 30. November 2025 an die Krankenversicherung
- Seit Januar 2025 sind Wechsel innerhalb der Krankenversicherung in ein alternatives Versicherungsmodell (Hausarztmodell, HMO-Modell, u.a.) auch unterjährig möglich. Zum Beispiel von einem Standardmodell ins ein richtige Hausarztmodell.
Der unterjährige Wechsel der Krankenversicherung ist weiterhin nicht möglich. Ebenfalls ist der unterjährige Wechsel von einem alternativen Versicherungsmodell in ein anderes alternatives Versicherungsmodell nicht möglich.
Wechsel der Grundversicherung
- Kündigung:
bis 30. November 2025 per Post an die Krankenversicherung
(per Einschreiben empfohlen) - Neuabschluss:
bis 31. Dezember 2025
Infoline
Bei Fragen oder Unklarheiten informieren wir Sie auch gerne telefonisch unter 044 366 50 60
Montag - Donnerstag:
08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.30 Uhr
Freitag:
08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Informationsmaterial
Häufig gestellte Fragen zum Hausarztmodell
Ja. In der Grundversicherung müssen per Gesetz alle Krankenversicherungen die selben Leistungen bezahlen. Eine Krankenversicherung darf z.B. nicht selbst beschliessen, die Blutentnahme nicht mehr zu bezahlen. Natürlich gilt es hier die Franchise und den Selbstbehalt zu beachten.
Im Modellcheck oder auf der Modellübersicht erfahren Sie, wie das Hausarztmodell bei Ihrer Krankenkasse genannt wird.
Seit Januar 2025 sind Wechsel innerhalb der Krankenversicherung in ein alternatives Versicherungsmodell (Hausarztmodell, HMO-Modell, u.a.) auch unterjährig möglich. Zum Beispiel von einem Standardmodell ins ein richtiges Hausarztmodell.
Der unterjährige Wechsel der Krankenversicherung ist weiterhin nicht möglich. Ebenfalls ist der unterjährige Wechsel von einem alternativen Versicherungsmodell in ein anderes alternatives Versicherungsmodell nicht möglich.
Bei einem Notfall diktiert primär die Dringlichkeit und das medizinsiche Problem die optimale erste Anlaufstelle.
Sie sind jedoch verpflichtet möglichst bald nach der Notfallbehandlung Ihre Hausarztpraxis über die stattgefundene Therapie zu informieren, sofern diese nicht in der Praxis stattgefunden hat.
Natürlich ist Ihre Hausarztpraxis auch bei medizinischen Notfällen für Sie da. Bei lebensbedrohlichen Notfällen rufen Sie bitte direkt die Sanitätsnotrufnummer 144 an.
Ja. Für Vorsorgeuntersuchungen und Kontrollen dürfen Sie direkt zur Frauenärztin gehen. Die Hausarztpraxis muss darüber nicht informiert werden.
Nein. Für Vorsorgeuntersuchungen und Kontrollen dürfen Sie direkt in die Augenpraxis gehen. Die Hausarztpraxis muss darüber nicht informiert werden.
Beim ersten Verstoss sprechen die Krankenversicherer in der Regel eine Verwarnung aus. Wiederholte Verstösse können dazu führen, dass Sie Ihren Prämienrabatt verlieren und rückwirkend ins teurere Standardmodell wechseln müssen.
Nein. Sie können die Grundversicherung beliebig wechseln und dabei allfällige Zusatzversicherungen, wie z.B eine Spital-Halbprivatversicherung, bei Ihrer bisherigen Krankenversicherung belassen.
Die Krankenversicherungen sind verpflichtet, Sie ohne Bedingungen in ihre Grundversicherung aufzunehmen.
Nein. Die Grundversicherung und die Zusatzversicherung sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Die Leistungen der Zusatzversicherung bleiben bei einem Grundversicherungsmodellwechsel unverändert.